Sachkundenachweis für Ersthundehalter
Seit dem 01. Juli 2013 gilt gemäß § 3 des NHundG:
ErsthundehalterInnen, die lt. Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen
den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.
Dabei ist zu beachten, dass die theoretische Prüfung vor Aufnahme der Hundehaltung und die
praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres nach Aufnahme des Hundes, sowie nach bestandener
Theorieprüfung, abzulegen ist.
Ich bin durch den Landkreis Grafschaft Bentheim autorisiert, als Sachkundeprüferin beide Prüfungen abzunehmen.
Es sind keine Kurse zur Vorbereitung verpflichtend, gerne unterstütze ich Sie auf Wunsch.
(Der Basic und Basic Plus Kurs bieten ebenso bereits eine gute Grundlage.)